Rechtsberatung

Ablauf der anwaltlichen Rechtsberatung in Bonn / Bornheim

Rufen Sie uns an (02222-931180), schicken Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie vorbei, so vereinbaren

Rechtsberatung in Kanzlei in Bonn-Bad Godesberg
Anwaltsgespräch mit Rechtsanwalt in Bonn-Bad Godesberg

wir zunächst ein Beratungsgespräch.

Rufen Sie unter der kostenpflichtigen VorsorgeHotline (0900-10 40 80 1) werden Sie sofort (sofern Sie ihn erreichen) und ausschließlich von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde persönlich beraten.

Vor dem Beratungsgespräch sammeln wir bereits erste Informationen über Ihre persönlichen Daten und Ihre Vorstellungen über den Inhalt und Zweck der Beratung.
Beratungsgespräche finden grundsätzlich in unseren Kanzleiräumen in Bornheim-Roisdorf oder in Bonn-Bad Godesberg statt.
Sollte Ihnen der Besuch unserer Kanzlei nicht möglich sein, führen wir das Beratungsgespräch auch gerne bei Ihnen.

In den ersten Minuten klären wir, ob eine erbrechtliche Rechtsberatung durch unsere Kanzlei sinnvoll ist und ob Sie uns das Mandat anvertrauen wollen.
Häufig wird es sinnvoll sein, wenn Sie uns vorab Informationen und Unterlagen zukommen lassen, wie Testamente, Erbverträge, Stammbäume ..;  so können wir Sie effektiver beraten.

Erst bei Annahme des Mandats wird ein Honorar fällig.
Kosten unserer anwaltlichen Dienstleistung
Kosten bei Beantragung eines Erbscheins

Typische Beratungsfelder bei der erbrechtlichen Rechtsberatung

Zur Vorsorge für Alter und Todesfall sind einige rechtliche Hürden zu nehmen.
Die Errichtung von Vorsorgevollmachten und letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag) ist meist notwendig, um Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu regeln.
Für die Nachlassgestaltung muss häufig nicht nur das Erbrecht, sondern auch das Gesellschafts- und Steuerrecht beachtet werden. Die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ist daher meist empfehlenswert.

Bitte beachten Sie, dass Steuerberater häufig nicht in der Lage sind, Fragen des Erbrechts hinreichend zu beantworten. Nichtjuristische Berater – in der Regel auch Steuerberater – können bereits haften, weil sie es unterlassen haben, den Mandanten an einen Rechtsanwalt oder Notar zu verweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5.6.1983 entschieden (Az. IVa ZR 5/83).

Neben der Vorwegerbfolge und der Nachlassgestaltung gehört die Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen bzw. die Erbauseinandersetzung zum täglichen Brot des Erbrechtanwalts.

Typische Regelungsfelder bei Testamenten
  • Erbfolge (Erbeinsetzung, Enterbung, Vor- und Nacherbfolge, Ersatzerbfolge)
  • Einzelzuwendungen (Vermächtnisse, Auflagen, Vorausvermächtnisse)
  • Auseindersetzunganordnungen (Teilungsanordnungen, Ausschluss der Auseinandersetzung, Ausgleichspflichten, Gleichstellungsgelder, Auflagen)
  • Pflichtteil (Pflichtteilsanrechnung, Pflichtteilsbeschränkung, Entziehung)
  • Aufhebung von früheren Verfügungen von Todes wegen
  • Bestimmungen durch Dritte
  • Testamentsvollstreckung
  • Güterrechtliche Regelungen (Vorbehaltsgut, fortgesetzte Gütergemeinschaft, Kindschaftsrecht, Vormundschaftsrecht)
  • Rechtsgeschäfte unter Lebenden (Schenkungswiderruf, Vollmachtserteilung)
  • Bestimmung der Rechtsordnung
  • Steuerliche Regelungen
Klärung der Familien- und Vermögensverhältnisse

Eine für Sie passende erbrechtliche Rechtsberatung erfordert regelmäßig die

  • Analyse Ihrer familiären Situation,
  • Anlayse Ihrer wirtschaftlichen Stuation,
  • (gegebenebfalls auch) Analyse der gesellschaftsrechtlichen Situation,
  • das Abschätzen des wahrscheinlichen Geschehensablaufs,
  • abgestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der letzwilligen Verfügung, wie Änderung des ehelichen Güterstandes,Vorwegerbfolge, Gründung, Änderung und Umwandlung von Gesellschaften, Änderung von Gesellschaftsverträgen, Abschluss von Lebensversicherungen, Adoption…
  • Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unseren angenehmen Kanzleiräumen!