Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht – entscheiden Sie, wer für sie entscheidet!

Eines der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen ist die Vorsorgevollmacht. Sie gibt es in unterschiedlichen Varianten:

  • Generalvollmacht
  • Handlungsvollmacht
  • Spezialvollmacht
  • Bankvollmacht
  • Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten
  • Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten
  • transmortale Vollmacht
  • postmoratle Vollmacht
  • notarielle Vollmacht
Vorsorgevollmacht

Im Vorsorge- und im Todesfall gibt es für Angehörige (Bevollmächtigte, Betreuer) viel zu regeln, was nur mit einer Vollmacht (Vosorgevollmacht) wirksam und rechtzeitig geschehen kann.

Beispielsweise sollte sichergestellt werden, dass der überlebende Ehepartner auch nach dem Tod auf das Konto des verstorbenen Ehepartners zugreifen kann, um die laufenden Kosten zu decken. Aber auch Versicherungsleistungen müssen häufig schnell beantragt werden können.

Die Vollmacht ist unabhängig von der Zustimmung der Erben, so dass der Bevollmächtigte sofort handeln bzw. der bevollmächtigte Erbe zum Beispiel sofort auf das Bankguthaben zugreifen kann. Er bedarf dann grundsätzlich nicht der Legitimation durch ein notarielles Testament (Erbvertrag) oder der Legitimation durch einen Erbschein, der erst nach längerer Zeit nach dem Todesfall vom Nachlassgericht erteilt wird.

Die Vollmacht sollte schriftlich erteilt werden. Sie sollte den Namen des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten, Ort und Datum enthalten und unterschrieben sein.

Auch empfiehlt es sich, die Vollmacht über den Tod hinaus zu erklären (sog. transmortale Vollmacht ), um dem Bevollmächtigten sofortiges Handeln zu ermöglichen. Es kann aber geregelt werden, dass sie erst ab Eintritt des Todes gelten soll (sog. postmortale Vollmacht ).
Für bestimmte Geschäfte (z.B. über Grundstücke) ist eine beglaubigte oder notarielle beurkundete Vollmacht notwendig.

Vollmacht widerrufen

Im Todesfall treten die Erben in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Daher kann der oder die Erben die Vollmacht grundsätzlich widerrufen.
Auch Sie können als Vollmachtgeber grundsätzlich jederzeit eine Vollmacht widerrufen.
Der Widerruf ist gegenüber dem Bevollmächtigten zu erklären. Andernfalls handelt er unter Umständen weiter in Ihrem Namen und bringt Sie und sich damit in ungewollte Schwierigkeiten.

Ehepartner bevollmächtigen sich oft gegenseitig. Da aber häufig der Bevollmächtigte nicht mehr in der Lage sein wird, die Vollmacht auszuüben, sollte daran gedacht werden, einen weiteren bzw. Ersatzbevollmächtigten zu bestimmen.

Überprüfen Sie als Vollmachtgeber jährlich die erteilte Vollmacht, ob sie noch Ihren Bedürfnissen entspricht.

Welche Vollmachten gibt es?

Beim Tod eines Kunden sperrt das Geldinstitut die Konten des Verstorbenen. Das kann Hinterbliebene finanziell in Schwierigkeiten bringen.
Deshalb sollte für diesen Fall eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilt werden. Banken und Sparkassen verwenden hierfür am liebsten ihre eigenen Formulare. Andere Vollmachten erkennen sie grundsätzlich nur an, wenn sie notariell beglaubigt sind.

Beispiel: Die am selben Ort wohnende zuverlässige und vertrauenswürdige Tochter einer 80-jährigen Kontoinhaberin soll sich um alle Bankgeschäfte der Mutter kümmern. Im Todesfall soll sie für eine angemessene Beerdigung sorgen. Hier ist eine Bankvollmacht über den Tod hinaus für die Tochter sinnvoll, auch wenn noch weitere Geschwister da sind, denen das vielleicht nicht gefällt.

Die Generalvollmacht gilt für alle Rechtsgeschäfte; umfasst also persönliche wie finanzielle Angelegenheiten. Selbstverständlich können Sie die Vollmacht auch auf bestimmte Angelegenheiten begrenzen (beispielsweise Postvollmacht).

Die kostenpflichtige notarielle Beurkundung ist zwar nicht vorgeschrieben, hat aber einige Vorteile.

Mit der Vorsorgevollmacht (oder Altersvorsorgevollmacht) können Sie für den Krankheitsfall, Gebrechlichkeit und Tod alles Wichtige regeln. Die Vorsorgevollmacht umfasst in der Regel sowohl Ihre persönlichen als auch vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Nur mit einer umfassenden Vollmacht kann auch die gesetzliche Betreuung verhindert werden.

Muster zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten sollten Sie  nutzen. Das Muster kann Ihren individuellen Wünschen angepasst werden. Des Weiteren erhalten Sie zahlreiche Tipps und Hinweise zur Vorsorgevollmacht.

Wichtig ist die Abstimmung der Vorsorgevollmacht auch mit der Organspendeverfügung.

Hierzu die Empfehlungen der Bundesärtzekammer (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Orangspende – samt Arbeitspapier).

Hinweise vom Fachanwalt für Erbrecht zur Vorsorgevollmacht