Anwaltskosten- Anwaltsgebühren nach dem Gesetz
Das gesetzliche Gebührenrecht (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ) ist kompliziert und damit auch die Berechung der Anwaltskosten. Maßgeblich ist zunächst Ihr Auftrag.
Wichtige Kriterien sind: das wirtschaftliche Interesse, Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit. Die Gebühren hängen also auch von der individuellen Angelegenheit ab.
Zusätzlich zum Honorar fallen Post- und Telekommunikationskosten, Fahrt- und Abwesenheitsgelder, Hebegebühren und ggf. weitere Auslagen an. Alle Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer.
Nach diesen Bemerkungen werden Sie kaum Ihre Kosten abschätzen können.
Bitte fragen Sie uns!
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Anwaltskosten beim Fachanwalt für Erbrecht
Der Stundensatz von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde beträgt 235 Euro netto (bei 19% Umsatzsteuer 44,65 Euro), insgesamt Brutto 279,65 Euro.
Die Errichtung von Vorsorgeverfügungen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Bestattungsverfügung werden meist – also besondere Serviceleistung – mit der Gebühr für die Erstberatung abgegolten. Insoweit günstiger als bei einem Notar. Eine Abgeltung mit der Erstberatungsgebühr gilt jedoch nicht bei besonderes aufwendigen Gestaltungen.
Hinweise bei Rechtsschutzversicherung