Kosten

Anwaltskosten- Anwaltsgebühren nach dem Gesetz
Telefon mit Paragraf verbunden

Bei Anruf Anwalt!

Das gesetzliche Gebührenrecht (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ) ist kompliziert und damit auch die Berechung der Anwaltskosten. Maßgeblich ist zunächst Ihr Auftrag.
Wichtige Kriterien sind: das wirtschaftliche Interesse, Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit. Die Gebühren hängen also auch von der individuellen Angelegenheit ab.
Zusätzlich zum Honorar fallen Post- und Telekommunikationskosten, Fahrt- und Abwesenheitsgelder, Hebegebühren und ggf. weitere Auslagen an. Alle Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer.
Nach diesen Bemerkungen werden Sie kaum Ihre Kosten abschätzen können.
Bitte fragen Sie uns!

Anwalt anrufen: 0228-371107
Sie können in der außergerchtlichen Beratung und Vertretung grundsätzlich mit Anwälten feilschen.  Zur Auswahl gibt es vor allem die gesetzlichen Gebührenbestimmungen nach Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einem vereinbarten Stundensatz!
Anwaltskosten beim Fachanwalt für Erbrecht
Der Stundensatz bei einem Fachanwalt für Erbrecht beträgt durchschnittlich 200 bis 500 €.
Der Stundensatz von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde beträgt 235 Euro netto (bei 19% Umsatzsteuer 44,65 Euro), insgesamt Brutto 279,65 Euro.
Die Erstberatung in Bonn und Bornheim (Roisdorf) kostet grundsätzlich 226,10 (190 Euro netto). 

Die Errichtung von Vorsorgeverfügungen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Bestattungsverfügung werden meist – also besondere Serviceleistung – mit der Gebühr für die Erstberatung abgegolten. Insoweit günstiger als bei einem Notar. Eine Abgeltung mit der Erstberatungsgebühr gilt jedoch nicht bei besonderes aufwendigen Gestaltungen.

Hinweise bei Rechtsschutzversicherung

Kosten im Erbscheinsverfahren

Sie können auch die Erbrecht-Hotline nutzen für 3 Euro die Minute unter 0900-10 40 801 aus dem deutschen Festnetz, um direkt beraten zu werden.