Urlaubstage vererbbar

Stirbt eine Arbeitnehmer endet der Arbeitsvertrag. Was ist mit den nicht vom Arbeitnehmer genutzten Urlaubstagen? Erhalten die Erben den Abgeltungsanspruch? Urlaub sei höchstpersönlicher Natur, daher gewährte die deutsche Rechtsprechung den Erben bisher keinen Abgeltungsanspruch.

Bereit 2014 hat aber der Europäische Gerichtshof entschieden: der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht nicht unter.

Urlaub in Geld – vererbbar

Das Bundesarbeitsgericht hat sich nun der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 12.6.2014, Az. C-118/13) angeschlossen. Das Verfahren
9 AZR 196/16 vor dem Bundesarbeitsgericht wurde nun in einem entsprechenden Vergleich erledigt. Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2015 – 11 Sa 537/15

Die Erben können sich daher an den Arbeitgeber wegen der Abgeltung des Urlaubsanspruchs wenden.