Notrufknopf – Kosten von der Einkommensteuer absetzbar

Notrufknopf – haushaltsnahe Dienstleistung
Vorsorge - Notrufdienst - Einkommensteuer
Notrufdienst – steuerliche absetzbar

Viele ältere Senioren nutzen ein Notrufknopf und dameit verbunden Notrufdienst. Meist tragen sie den roten Knopf am Handgelenk wie eine Uhr. Bei einem Unfall oder Sturz kann er für schnelle Hilfe sorgen.

Die Kosten dieser Hilfeleistung kann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Einkommensteuer abgesetzt werden. In dem vom Bundesfinanzhof (Az. VI R 18/14) entschiedenen Fall betrugen die Kosten 1357 Euro. Die Kosten sind dabei absetzbar, unabhängig davon, ob die Notrufzentrale sich im Haushalt oder außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen befindet.

Tipp: Die Steuererklärung der Senioren sollte überprüft werden, ob die Kosten für den Notruf geltend gemacht wurden. Achten Sie dabei, auch die sonst nötigen Voraussetzung für die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen.

Können Sie bereits die Steuererklärung für einen anderen fertigen: Sind sie bereits hierzu bevollmcähtigt: Vorsorgevollmacht