Das Landgericht Frankenthal entschied am 26. Mai 2023 (Az. 8 O 282/22) folgenden Streitigkeiten zwischen zwei Brüdern: Sie stritten darüber, wo die Urnen ihrer Eltern mit rumänischen Wurzeln beigesetzt werden sollten, in Deutschland oder Rumänien. Das Gericht hat zugunsten des Bruders mit der Generalvollmacht entschieden. Diese gebe im Zweifel ein alleiniges Recht zur Totenfürsorge.
Die Eltern hatten einem Sohn eine notarielle Generalvollmacht erteilt. Diese enthielt unter anderem den Auftrag an den Sohn, die Bestattung zu regeln.
Nach dem Tod der Eltern ließ dieser die beiden Urnen in einem Gräberfeld in Rumänien beisetzen. Damit war der andere Sohn nicht einverstanden und beantragte eine Umbettung der Urnen nach Deutschland.
Das Landgericht sah keinen Anspruch des nicht bevollmächtigten Bruders, auf die letzte Ruhestätte seiner Eltern Einfluss zu nehmen. Durch die Generalvollmacht sei dieses Recht ausschließlich nur einem der beiden Brüder übertragen worden. Die Vollmacht ermögliche dem beauftragten Sohn auch zu bestimmen, wo das Grab liegen und wie es aussehen solle.
Um Streit in der Familie zu vermeiden, bietet sich die Frage der Bestattung in einer Bestattungsverfügung zu regeln. Dort kann ein „Totenfürsorgeberechtigter“ bestimmt werden, der Art und Weise der Bestattung – nach den Vorgeban – des zu Bestattenden regelt.
Professor Michael Heneka erforscht Nervenerkrankungen und arbeitet als Neurologe am Universtitätsklinikum sowie am Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen und wurde anlässlich des Tages der Offenen Tür der Uniklinik vom Generalanzeiger Bonn interviewt (Bericht am 22. / 23. September 2018).
Keine Heilung von Alzheimer – aber Beeinflussung der Symptome
Prof. Heneka stellt klar: Bei der Alzheimer-Therapie geht es um die Beeinflussung der Symptome, eine Heilung gebe es derzeit nicht. Für die Behandlung gebe es zwei Sorte von Medikamenten: Acetylocholin-esterase-Hemmer und der Wirkstoff Memantin. Die Gedächtnisleistungen werde mit diesen Medikamenten langfristig nicht verbessert.
Die Medikamente könnten dazu beitragen, dass die Patienten noch mehrere Jahre selbständig zurechtkommen. Die Medikamente wirken sich positiv au fdie Fähigkeit aus, den Alltag zu bewältigen. So bleibt der Patient in der Lage, seinen Tag zu strukturieren und zu plane, für die eigene Hygiene und das Essen zu sorgen. So kann der Aufenthalt im Pflegeheim hinausgeschoben werden.
Risikofaktoren der Alzheimer Erkrankung
Risikofaktoren die man beeinflussen kann: Rauchen, ungesunde Ernährungen, übermäßiger Alkoholkonsum, wenig Bewegung, Fettleibigkeit.
Fettleibigkeit scheint besonderes für Männer im mittleren Alter zu gelten. Männer um die 45 Jahre, die viel Bauchfett haben, hätten laut einer Studie ein vierfach erhöhtes Risiko, an Alzheimer zu erkranken.
Ernährungsempfehlungen: Wildgemüse, Früchte, Hülsenfrüchte, Brot und Gerstenzwieback, wenig Proteine, reichlich Olivenöl.Auch ein milder Genuss von Ethanol, also Rotwein, und Fisch würden als gesundheitsfördernd gelten.
Wann zum Arzt?
Wo ist meine Haselnuss?
Bei Gedächtnisbeeinträchtigungen sollte man so früh wie möglich einen Arzt aufsuchen, regt Professor Michael Heneka an: „Es komme leider vor, dass Betroffene erst im Zustand der fortgeschrittenen Demenz von ihren Angehörigen in die Klinik gebracht werden. Dann bleiben nur wenige Möglichkeiten, Symptome und Verlauf der Erkrankung zu beeinflussen.“
Erbschaftsteuerlicher Pflegefreibetrag für Kinder bei der Pflege ihrer Eltern
Endlich hat der Bundesfinanzhofs den pflegenden Kindern den erbschaftsteuerlichen Pflegefreibetrag gewährt, der bislang von der Finanzverwaltung verweigert wurde (Urteil vom 10.5.2017; Az: II R 37/15).
Die allgemeine Unterhaltspflicht zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind (§§ 1601 BGB) stehe dem nicht entgegen.
Im Fall war die Klägerin Miterbin ihrer Mutter. Diese war ca. zehn Jahre vor ihrem Tod pflegebedürftig geworden (Pflegestufe III, monatliches Pflegegeld von bis zu 700 €). Die Klägerin hatte ihre Mutter auf eigene Kosten gepflegt. Das Finanzamt (FA) gewährte den Pflegefreibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) in Höhe von 20.000 € nicht.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshof sei der Begriff „Pflege“ grundsätzlich weit auszulegen und erfasst die regelmäßige und dauerhafte Fürsorge für das körperliche, geistige oder seelische Wohlbefinden einer hilfsbedürftigen Person. Es sei nicht erforderlich, dass der Erblasser pflegebedürftig i.S. des § 14 Abs. 1 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI a.F.) und einer Pflegestufe nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB XI a.F. zugeordnet war.
Eine gesetzliche Unterhaltspflicht steht der Gewährung des Pflegefreibetrags nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG nicht entgegen.
Der Bundesfinanzhof ging zugunsten der pflegenden Kinder weiter als die Vorinstanz und entschied, dass es auch nicht mal darauf ankomme, ob eine konkrete Unterhaltspflicht bestand.
Der Verwandtenunterhalt nach §§ 1601 ff. BGB verpflichtet Kinder nicht zur Erbringung einer persönlichen Pflegeleistung gegenüber ihren Eltern, da dieser gemäß § 1612 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich in Geld zu erbringen ist. Auf die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten (§ 1602 BGB) bzw. die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (§ 1603 BGB) im Einzelfall kommt es –abweichend von der Ansicht des FG– daher nicht an (anders noch BFH-Urteil in BFHE 65, 508, BStBl III 1957, 427).
Die Höhe des Freibetrags bestimme sich nach den Umständen des Einzelfalls. Vergütungssätze von entsprechenden Berufsträgern könnten als Vergleichsgröße herangezogen werden. Bei Erbringung langjähriger, intensiver und umfassender Pflegeleistungen -wie im Streitfall- kann der Freibetrag auch ohne Einzelnachweis zu gewähren sein.
Der Entscheidung kommt im Erbfall wie auch bei Schenkungen große Praxisrelevanz zu.
Kreuztod Jesu – Auferstehung – Ostern im Christentum
In der Karwoche gedenken Christen des Kreuztodes Jesu.
In der FAZ vom 10. April 2017 befragte Reinhard Bingener den 68 Jahre alten Friedrich Wilhelm Graf, emeritierte Professor für systematische Theologie und in Ethik in München, sowie dien 57-jährigen Heinrich Bedforder-Strohm – Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Graf:
„Am Karfreitag wird darüber nachgedacht, dass Gott nicht der Allmächtige, sondern zugleich der Sterblich ist. Es geht, theoretisch gesprochen, um die symbolische Einholung der Selbstnegation des Absoluten. Das hat Konsequenzen für unsere Lebensführung: Nun können wir ganz anders über den Menschen und sein Leid reden. Das Kreuz sensibilisiert uns für unsere eigene Sterblichkeit, stärkt unserer Kontingenzbewusstsein und hält uns die Fragilität endlichen Lebens präsent.“
Bedford-Strom:
„Mir ist der Bogen von Karfreitag zu Ostern wichtig. Am Karfreitag gedenken wird des Leidens Jesu und damit auch des Leidens aller anderen Menschen. Wir behaupten nicht weniger, als dass auch Gott an diesem Leiden teilhat – auch an der Abgründigkeit des Todes. Am Ostersonntag mündet das in die Botschaft von der Auferstehung und die Überzeugung, dass Jesus Christus uns bis heute begleitet.“
Jeder Rheinländer ist ein Philosoph: bewandert in der gute Lebensführung und ja nicht verlegen wenn es um Weisheiten geht:
„Beim Dehle lierste se kenne“
Wörtlich: Beim Teilen lernst Du sie kennen. Du lernst dann den wahren Charakter der Beteiligten kennen. Ansonsten verbergen die Beteiligten häufig ihre Vorhaltungen.
„Wenn es aber an das Grundsätzlich geht, dann kann es sein, dass die Masken fallen“ – so der GA-Redaktion Jörg Manhold in seinem Artikel über Rheinische Redensarten.
Di in der Mundart kundige Elisabeth Schleier berichtet: „Wenn´s beim Erben ans Teilen geht, dann kann man sehen, wie sich die Leute aufführen.“
Nach Angaben des NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans würden rund zwei Milliarden Euro bundesweit auf Konten Verstorbener bei Banken liegen.
Da die Erben von diesen nichts wüssten, bleibt das Geld bei den Banken, die damit (kostenlos) arbeiten.
Die Erben können sich an die jeweiligen Banken wenden, um Auskünfte zu erteilen. Allerdings gibt es sehr viele Banken. Daher bietet es sich an, sich auf Banken an den jeweiligen Aufenthaltsorten des Erblassers zu wenden.
Sollten keine gewillkürten (testamentarische) oder gesetzlichen Erben vorhanden sein, geht das Geld auf den Fiskus (dem Bundesland) über.
Im nordrhein-westfälischen Landtag wird sich der Haushalts- und Finanzausschuss am kommenden Donnerstag mit dem Thema befassen.
Erwägenswert wäre die Errichtung einer Stelle, in der Bundes- oder gar europaweit verwaiste Konten ausfindig gemacht werden könnten. An diese Stelle (oder an das Nachlassgericht) sollten dann die Banken Meldung machen, wenn die Bank Kenntnis vom Tod des Kontoinhabers hat, bzw. nach beispielsweise 5 Jahren kein Kontakt mehr zum Kontoinhaber besteht.
Auch in der Schweiz gibt es zentrale Möglichkeiten zu klären, ob verwaiste Konten vorhanden sind.
Vorsorgeordner errichten
Dem künftigen Erblasser sei zugunsten seiner Erben empfohlen, bereits zu Lebzeiten eine umfassenden Vorsorgeordner zu errichten. Hierin sind die vorhandene Banken zu vermerken.