Organspenderegister

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) ist ein bundesweites elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann.

Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos.

Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Für die Abgabe einer Erklärung sollten Sie folgendes bereithalten:

1

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion 
oder Elektronischer Aufenthaltstitel
oder die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums.

2
Krankenversichertennummer
und E-Mail-Adresse

3 Für die Abgabe über das Smartphone:
Smartphone mit AusweisApp

ODER

Für die Abgabe über den Computer:
Smartphone und PC jeweils mit AusweisApp
oder PC mit AusweisApp und Kartenlesegerät

Bald sollen Eintragungen auch über Krankenkassen-Apps möglich sein.

Wie beim Orangspendeausweis kann die Einwilligung auch auf bestimmte Organge beschränkt oder auf einen andere Person delegiert werden.

Bisherige Orgaonspendeausweise bleiben wirksam, etwa in einer Patienteentverfügung oder dem Papierausweis.

Steuerfreie Veräußerung von Nachlassvermögen – § 23 EinkStG

Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, BFH-Urteil vom 26.9.2023, Az. IX R 13/22).

Ein Steuerpflichtiger war Mitglied einer aus drei Erben bestehenden Erbengemeinschaft. Zum Nachlss gehörte auch eine Immobilie.
Der Steuerpflichtige kaufte die Anteile der beiden Miterben an der Erbengemeinschaft und veräußerte danach die Immobilie.

Das Finanzamt besteuerte diesen Verkauf gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes als privates Veräußerungsgeschäft (Spekulationsgeschäft), da zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie weniger als zehn Jahre lagen.

Der BFH entschied: Voraussetzung für die Besteuerung sei, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch angeschafft worden sei („Nämlichkeit“). Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Immobilie nicht der Fall

Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert und ist der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten.

Der Leitzsatz:

Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (Änderung der Rechtsprechung sowie entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Rz 43).

Wie sieht Deine Zukunft aus? Altersvorsorge aufbauen

Zum Aufbau der eigenen Altersversorge benötigt man einen langen Atem. Langfrastiges Sparen ist nicht jedermanns Sache.
Menschen, denen es einfach fällt, eine Verbindung mit iherer Zukunft aufzubauen, fällt es leichter für die private Altervorsorge leichter.

Hilfreich ist dabei die Fähigkeit seine Zukunft zu visualisieren; also eine Verbinung zwischen dem gegenärtigen und dem zukünftigen Selbst zu sehen.

Das ist für Frauen besonders wichtig, da sie länger leben. Altersarmut trifft vor allem Frauen, weil sie weniger fürs Alter gespart haben als Männer und auch weniger Beitrags- und Anrechnungszeiten in der staatlichen Rente haben.

Hal Herschfeld hat in Studien untersucht, wie Menschen geholfen werden kann, langfristig zu denken: Zukunftsvisualisierungen können trainiert werden – und dass habe positive Einflüsse auf die finanzielle Planung.
Hierzu hat er das eigenen Abbild altern lassen. Die Konfrontation mit sich selbst in der Zukunft (future-self) führt zu einen langfristigen Verhaltensänderungen. Dies hat er auf einem TEDx EAST erläutert.

Nach Thomas Mathar (Financial Wellbeeing 2023, S. 114) helfe auch ein Vergleich mit solchen Personen, die für die Zukunft sparen und ihre Altersversorge in den Alltag integrieren.

Kennen Sie in Ihren Bekanntenkreis jemanden, der langfristig denkt?

Wie wird Ihre Situation in 10, 20 oder 30 Jahren sein?

Unsere Zukunft vorstellen – was spielt da eine Rolle? Der wichtigste Faktor soll nach Thomas Mathar sein: das Wissen über die Dinge, Erlebnis und Aktivitäten, die uns Freude und Lebenssinn geben.

Um seine Gedanken zu fassen, könnte eine Brief an Ihr künftiges Selbst helfen. Den Breif können Sie sie dann in ein paar Jahren an sich zurücksicken lassen: www.futureme.org

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde vor 10 Jahren und mit 65 Jahren.

Foto vom Vorsorgeanwalt mit Vorsorgeordnert
Vorsorgeanwalt Dr. W. Buerstedde mit einem Vorsorgeordner im Arm
Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde – mit 65 Jahren

Sie wollen auch sehen, wie Sie aussehen, wenn Sie älter sind?

Ein von Ihnen hochgeladenes Foto wird entsprechend „gealtert“: www.scottishwidowsyourfutureself.co.uk

Altersrenten – Wer? Wann? Wie(viel)?

Online-Vortrag der Deutschen Rentenversicherung

Datum: 12. 12. 2023 Uhrzeit: 10:00 – 12:00 Uhr

Todesfall: Wie bin ich versorgt?

Datum: 30. 11. 2023 Uhrzeit: 09:00 – 10:00 Uhr Veranstaltungsort: Online

Inhalt:

  • Hinterbliebenenleistungen – Wer? Wann? Wie lange?
  • Einkommensanrechnung
  • Abfindung bei Wiederheirat
  • Rentensplitting – Die Alternative?

Anmeldung unter onlinevortraege@drv-bund.de für diesen Vortrag an.

Bitte geben Sie hierbei unbedingt das Stichwort „Todesfall“ und zur Sicherheit auch Ihre E-Mail-Adresse an.

Vorsorgebrief 1/2023

Vorsorgebrief als PDF-Datei

Themen im Überblick

  1. Pflichtteilsstrafklausel
  2. Beglaubigte Vollmacht – Betreuungsbehörde oder Notar?
  3. Reform des Stiftungsrechts – ab 1. Juli 2023
  4. Vorwegerbfolge: Schenkungs- und Grunderwerbssteuer
  5. Mit der Pflege die Rente aufbessern / Pflegereform
  6. Demenz – untersuchen lassen
  7. Bestattungsverfügung – Bertha v. Suttner
  8. Verbitterung
  9. Glücklich sein – dafür kann man was tun – engl. Podcast

Ort der Bestattung – Generalvollmacht

Das Landgericht Frankenthal entschied am 26. Mai 2023 (Az. 8 O 282/22) folgenden Streitigkeiten zwischen zwei Brü­dern: Sie strit­ten dar­über, wo die Urnen ihrer El­tern mit rumänischen Wurzeln bei­ge­setzt wer­den soll­ten, in Deutsch­land oder Ru­mä­ni­en. Das Gericht hat zu­guns­ten des Bru­ders mit der Ge­ne­ral­voll­macht ent­schie­den. Diese gebe im Zwei­fel ein al­lei­ni­ges Recht zur To­ten­für­sor­ge.

Die Eltern hatten einem Sohn eine notarielle Generalvollmacht erteilt. Diese enthielt unter anderem den Auftrag an den Sohn, die Bestattung zu regeln.

Nach dem Tod der Eltern ließ dieser die beiden Urnen in einem Gräberfeld in Rumänien beisetzen. Damit war der andere Sohn nicht einverstanden und beantragte eine Umbettung der Urnen nach Deutschland.

Das Landgericht sah keinen Anspruch des nicht bevollmächtigten Bruders, auf die letzte Ruhestätte seiner Eltern Einfluss zu nehmen. Durch die Generalvollmacht sei dieses Recht ausschließlich nur einem der beiden Brüder übertragen worden. Die Vollmacht ermögliche dem beauftragten Sohn auch zu bestimmen, wo das Grab liegen und wie es aussehen solle.

Um Streit in der Familie zu vermeiden, bietet sich die Frage der Bestattung in einer Bestattungsverfügung zu regeln. Dort kann ein „Totenfürsorgeberechtigter“ bestimmt werden, der Art und Weise der Bestattung – nach den Vorgeban – des zu Bestattenden regelt.

Vorsorgebrief 2/2022 von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde

Themen im Überblick

  1. Notvertretungsrecht für Ehegatten
  2. Rechtsschutzversicherung: Erstberatung und Vorsorge
  3. Trans- und postmortale Vollmacht
  4. Erwachsenenadoption im Erbrecht
  5. Praxisfall: Rechtzeitige Vorsorge- und Nachlassgestaltung
  6. Pflichtteil und Grunderwerbssteuer
  7. Testamentsvollstreckerzeugnis – Befreiung von Selbstkontrahierungsverbot
  8. Reue – ein Gefühl mit Leidensdruck: Der Blick zurück lässt nach vorn blicken.

Vorsorgebrief 2/2022

Vorsorgebrief 1/2022

Themen im Überblick

  1. Testamentseröffnung von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen
  2. Verträge über den Pflichtteilsanspruch: Erlass und Abtretung
  3. Testamentsvollstreckung – Zeugnis – Annahmeerklärung
  4. Erbschaftssteuer – Kosten der Nachlassregulierung
  5. Neue Grundsteuer – Bewertung von Immobilien
  6. Schizophrenie – Symptome erkennen – Hilfe für Betroffene
  7. Das Gefühl „Trauer“ – Dr. Leon Windscheid

Vorsorgebrief als PDF-Datei

Bonner Professor zur Demenz

Professor Michael Heneka erforscht Nervenerkrankungen und arbeitet als Neurologe am Universtitätsklinikum sowie am Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen und wurde anlässlich des Tages der Offenen Tür der Uniklinik vom Generalanzeiger Bonn interviewt (Bericht am 22. / 23. September 2018).

Keine Heilung von Alzheimer – aber Beeinflussung der Symptome

Prof. Heneka  stellt klar: Bei der Alzheimer-Therapie geht es um die Beeinflussung der Symptome, eine Heilung gebe es derzeit nicht.
Für die Behandlung gebe es zwei Sorte von Medikamenten: Acetylocholin-esterase-Hemmer und der Wirkstoff Memantin. Die Gedächtnisleistungen werde mit diesen Medikamenten langfristig nicht verbessert.

Die Medikamente könnten dazu beitragen, dass die Patienten noch mehrere Jahre selbständig zurechtkommen. Die Medikamente wirken sich positiv au fdie Fähigkeit aus, den Alltag zu bewältigen. So bleibt der Patient in der Lage, seinen Tag zu strukturieren und zu plane, für die eigene Hygiene und das Essen zu sorgen. So kann der Aufenthalt im Pflegeheim hinausgeschoben werden.

Risikofaktoren der Alzheimer Erkrankung

Risikofaktoren die man beeinflussen kann: Rauchen, ungesunde Ernährungen, übermäßiger Alkoholkonsum, wenig Bewegung, Fettleibigkeit.

Fettleibigkeit scheint besonderes für Männer im mittleren Alter zu gelten. Männer um die 45 Jahre, die viel Bauchfett haben, hätten laut einer Studie ein vierfach erhöhtes Risiko, an Alzheimer zu erkranken.

Ernährungsempfehlungen: Wildgemüse, Früchte, Hülsenfrüchte, Brot und Gerstenzwieback, wenig Proteine, reichlich Olivenöl.Auch ein milder Genuss von Ethanol, also Rotwein, und Fisch würden als gesundheitsfördernd gelten.

Wann zum Arzt?

Wo ist meine Haselnuss?

Bei Gedächtnisbeeinträchtigungen sollte man so früh wie möglich einen Arzt aufsuchen, regt Professor Michael Heneka an: „Es komme leider vor, dass Betroffene erst im Zustand der fortgeschrittenen Demenz von ihren Angehörigen in die Klinik gebracht werden. Dann bleiben nur wenige Möglichkeiten, Symptome und Verlauf der Erkrankung zu beeinflussen.“