Vorsorgebrief 1/2023

Vorsorgebrief als PDF-Datei

Themen im Überblick

  1. Pflichtteilsstrafklausel
  2. Beglaubigte Vollmacht – Betreuungsbehörde oder Notar?
  3. Reform des Stiftungsrechts – ab 1. Juli 2023
  4. Vorwegerbfolge: Schenkungs- und Grunderwerbssteuer
  5. Mit der Pflege die Rente aufbessern / Pflegereform
  6. Demenz – untersuchen lassen
  7. Bestattungsverfügung – Bertha v. Suttner
  8. Verbitterung
  9. Glücklich sein – dafür kann man was tun – engl. Podcast

Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Ergkankungen – Infotag Alzheimer / Demenz am 23.9. in Bonn

Vorträge rund um die Alzheimer / Demzen: Medizin, Forschung, Gesellschaft, Vorbeugung.

Programm

auch per Live-Stream auf YouTube.

·         Wenn Sie vor Ort mit dabei sein möchten, können Sie sich auf der Website www.dzne.de/alzheimer-infotag2023 anmelden.

·         Der Livestream wird unter www.dzne.de/alzheimer-infotag2023-live übertragen.

Wohnungseigentum in Österreich?

Ende September 2022 habe ich an dem 2-tägigen Düsseldorf-Graz Symposium zum IZVR (Internationales Verfahrensrecht) teilgenommen.
Hier referiete Univ. Profl. Dr. Clausia Rudolf und Dr. Gabirele Meusburger-Hammerer, Rechtsanwältin in Dornbin zu Besonderheiten des österreichischen Erbrechts.

Eine Besonderehit kann dann auftreten, wenn ein deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland stirbt und dieser zusammen mit einerm anderen Person eine eine Eigentumswohnung in Österreich (Ehegatte, Lebensgefährte, u.a.) in Form einer (österreichische) Eigentümerpartnerschaft gemäß § 13 WEG hat.

Diese besondere Form der Eigentümerpartnerschaft gibt es seit dem österreichsichen Wohnungseigentumsgesetzt von 2002.

Die Eigentümerpatnerschaft kann nur aus zwei natürlichen Personen bestehen. Insoweit können nicht einfach mehrere Erben (z.B. die drei Kinder des Erblassers (in Österreich nun der „Verstorbene“) nachrücken.

Sofern keine anweichende Vereinbarung (§ 14 Abs. 5 Österr. WEG) vorliegt, geht der Anteil des Verstorbenen am Mindesanteil und mgeeinsamen Wohnungseigetun von Gesetztes wegen unmittelbar ins Eigentum des überlebenden Partners. Der halbe Mindestanteil fäll also auch nicht in die „Verlassenschaft“ (Nachlass). Gegebenenfalls muss Sie jedoch den Anteil übernehmen mit der Zahlung eines Übernahmpresies in Höhe von 1/2 es Verkehrswertes des Mindestanteils.

Diese Zahlungspflicht kann aber auch durch eine letztwillige Verfügung der Schenkung auf den Todefall erlassen werden (§ 14 Abs. 4 Österr. WEG).

Wird auf den Eigentumsübergang verzichtet, kommt eine Versteigerung durch das Verlasschenfastsgericht in Betracht.

Wird die Verlassenschaft im Ausland abgehandelt – weil deutsche Gericht – hier etwa aufgrund des deutschen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig sind, übenimm die Aufgaben und Befungnisse nach § 14 WEG das österreichische Grundbuch. Die Frage der Zuständigkeit ausländischer (deutscher) Gericht ist dabei umstritten, da eine Ausnahmetatbestadn des Art. 1 Abs. 2 litg EUErbVO bestehen könnte. Auch stellt sich die Fragen, ob das deutsche Gericht dann österreischiches WEG anwenden muss (Sonderbfogle nach Art. 30 EUErbVO.

Die Eigentümer können beispielsweise vereinbaren, das gemeniseame Wohnungsseigentum an ein eandere natürliche Personen zukommen soll. Der Besgünstige erwirbt dann aber nicht unmittelbar das Eigentum am halben Mindesanteil, sonder erhält einen Anspruch auf dessen Übereignung. Macht der Begünstigte den Anspruch geltend, müsste er grundsätzlich den Übernahmpreis zahlen, sofern ihm die Zahlungspflicht nicht überlassen wurde. Macht der Begünstigte den Anspruch nicht geltend, geht der Anteil des Verstrobenene am Mindesanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum von Gesetzes wegen unmittlaber in Eigetnum des anderen Eigetümers über.

Sie sehen: hier besteht für Deutsche in Deutschland mit österreisichen Wohnungseigentum nach § 13 WEG handlungsbedarf.

Vorsorgebrief 2/2022 von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde

Themen im Überblick

  1. Notvertretungsrecht für Ehegatten
  2. Rechtsschutzversicherung: Erstberatung und Vorsorge
  3. Trans- und postmortale Vollmacht
  4. Erwachsenenadoption im Erbrecht
  5. Praxisfall: Rechtzeitige Vorsorge- und Nachlassgestaltung
  6. Pflichtteil und Grunderwerbssteuer
  7. Testamentsvollstreckerzeugnis – Befreiung von Selbstkontrahierungsverbot
  8. Reue – ein Gefühl mit Leidensdruck: Der Blick zurück lässt nach vorn blicken.

Vorsorgebrief 2/2022

Vorsorgebrief 1/2022

Themen im Überblick

  1. Testamentseröffnung von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen
  2. Verträge über den Pflichtteilsanspruch: Erlass und Abtretung
  3. Testamentsvollstreckung – Zeugnis – Annahmeerklärung
  4. Erbschaftssteuer – Kosten der Nachlassregulierung
  5. Neue Grundsteuer – Bewertung von Immobilien
  6. Schizophrenie – Symptome erkennen – Hilfe für Betroffene
  7. Das Gefühl „Trauer“ – Dr. Leon Windscheid

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Bonner Professor zur Demenz

Professor Michael Heneka erforscht Nervenerkrankungen und arbeitet als Neurologe am Universtitätsklinikum sowie am Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen und wurde anlässlich des Tages der Offenen Tür der Uniklinik vom Generalanzeiger Bonn interviewt (Bericht am 22. / 23. September 2018).

Keine Heilung von Alzheimer – aber Beeinflussung der Symptome

Prof. Heneka  stellt klar: Bei der Alzheimer-Therapie geht es um die Beeinflussung der Symptome, eine Heilung gebe es derzeit nicht.
Für die Behandlung gebe es zwei Sorte von Medikamenten: Acetylocholin-esterase-Hemmer und der Wirkstoff Memantin. Die Gedächtnisleistungen werde mit diesen Medikamenten langfristig nicht verbessert.

Die Medikamente könnten dazu beitragen, dass die Patienten noch mehrere Jahre selbständig zurechtkommen. Die Medikamente wirken sich positiv au fdie Fähigkeit aus, den Alltag zu bewältigen. So bleibt der Patient in der Lage, seinen Tag zu strukturieren und zu plane, für die eigene Hygiene und das Essen zu sorgen. So kann der Aufenthalt im Pflegeheim hinausgeschoben werden.

Risikofaktoren der Alzheimer Erkrankung

Risikofaktoren die man beeinflussen kann: Rauchen, ungesunde Ernährungen, übermäßiger Alkoholkonsum, wenig Bewegung, Fettleibigkeit.

Fettleibigkeit scheint besonderes für Männer im mittleren Alter zu gelten. Männer um die 45 Jahre, die viel Bauchfett haben, hätten laut einer Studie ein vierfach erhöhtes Risiko, an Alzheimer zu erkranken.

Ernährungsempfehlungen: Wildgemüse, Früchte, Hülsenfrüchte, Brot und Gerstenzwieback, wenig Proteine, reichlich Olivenöl.Auch ein milder Genuss von Ethanol, also Rotwein, und Fisch würden als gesundheitsfördernd gelten.

Wann zum Arzt?

Wo ist meine Haselnuss?

Bei Gedächtnisbeeinträchtigungen sollte man so früh wie möglich einen Arzt aufsuchen, regt Professor Michael Heneka an: „Es komme leider vor, dass Betroffene erst im Zustand der fortgeschrittenen Demenz von ihren Angehörigen in die Klinik gebracht werden. Dann bleiben nur wenige Möglichkeiten, Symptome und Verlauf der Erkrankung zu beeinflussen.“

Gutes besser tun – wie spenden?

Nicht selten  werde ich gerade von kinderlosen Erblassern  gefragt, welche gemeinnützige Organisation testamentarisch begünstigt werden soll.

Hilfreich kann der in Mode gekommene „effektive“ Altruismus sein.

William MaxAskill, ein britischer Philosoph aus Oxford, hat sich damit in seinem Wert auseinandergesetzt: Gutes besser tun: Wie wir mit effektivem Altruismus die Welt verändern können.

Auch im Internet informiert eine Stiftung für Effektiven Altruismus.

Vorbildliche Projekte

Die Organisation Givewell evaluiert gemeinnützige Projekte und  stellt jährlich einer Liste für gut befundenen Initiativen zusammen.

DZI-Spenden Siegel

Das DZI Spenden-Siegel ist das Gütesiegel für seriöse Spendenorganisationen. Es belegt, dass eine Organisation mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht.
Das Siegel wird von der Stiftung „Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen“ vergeben.
Die Trägerschaft des DZI: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Senat von Berlin, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.

Jährlich wird eine Liste der Siegel-Träger veröffentlicht. Auf der Webseite findet sich auch eine Datenbank der geprüften Organisationen.

Demenzforschung – Keine Heilung aber Verzögerung

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat den Stand der Demenzforschung kurz zusammengefasst und gibt weitere Quellen an.

Pudel als Vorbild für Vorsorge für den Vorsorgeordner

Eine Heilung sei noch nicht möglich – aber ein Verzögerung der Erkrankung, die mit vier zugelassenen Medikamenten erreicht werden kann.

Da Demenzerkrankungen bereits sehr früh beginnen können, sind Vorsorgeuntersuchungen wichtig.

Ein ausgeprägte Demenz kann die Geschäftsunfähigkeit herbeiführen. Daher sollte man entsprechend mit Testament und Vorsorgevollmacht vorsorgen.

Vorbilder – die vorsorgen!

Vorbilder, die sich für die Vorsorge einsetzen!

Vorbild – Hans Jürgen Schütz-Jaritz

Vorbild für Vorsorge

Harald Stadler

Vorbild für Vorsorge – Herr R. Klein

Pudel „Harry“

Vorbild  Brigitte

Vorbild für Vorsorge – Bürgermeister Wolfgang Henseler

Vorbild für Vorsorge Doris

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde

Vorbilder für Vorsorge Hans-Dieter und Marlies

Vorbilder für Vorsorge Eheleute K.

Vorbilder für Vorsorge Eheleute Wille und Sybille

 

Vorbild für Vorsorge Karl Kambeck

Vorbild für Vorsorge -Gisela Becker

Vorbild für Vorsorge H. Soick

Vorbild für Vorsorge Marianne Regendorp

Vorbilder Anette und Stepfan Holter

Vorbild für Vorsorge Elmar Reiffert

Kampagne: Vorsorgeordner für JEDEN!

Kampagne: Vorsorgeordner für JEDEN!

Für jeden einen Vorsorgeordner – das ist das Ziel.
Der Vorsorgeordner soll die Vorsorge erleichtern. Er soll der erste Schritt zur eigenen Vorsorge sein. Er ist ein ständige Erinnerung daran, Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen und diese auf dem letzten Stand zu halten.

In den Vorsorgeordner gehören:

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügung
  • Bestattungsverfügung
  • Testament
  • Anweisungen an den Bevollmächtigten und Erben
  • wichtige Verträge (Eheverträge, Übertragungsverträge)

Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde übergibt jeden einen Vorsorgeordner im Tausch gegen eine Foto des „Vorbildes“ mit Vorsorgeordner.
Das Foto soll dann auf dieser Webseite veröffentlicht werden – als Vorbild für andere auch mit der Vorsorge zu beginnen.

Seien Sei Vorbild!

Gelegenheit für die Fotoaufnahmen und den Tausch gibt am Stand der Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gewerbefest am Sonntag, den 25. Juni 2017 in Bornheim-Roisdorf bei PORTA.

Vorsorgeordner im Tausch gegen Ihr Foto ! Seien Sie Vorbild für andere!