Sterbefasten

Am 16. Januar 2020 geht es im Rahmen der Ringvorlesung „Auf Leben und Tod“ um das Thema „Sterbefasten-Selbstbestimmung bis zum Schluss?“ aus den Perspektiven der Medizin-Ethik, der Palliativmedizin und des Medizinrechts.

Veranstaltungsort: Universität Bonn, Hauptgebäude , Hörsaal I, von 18.00-19.30 Uhr.

Positionspapier der Fachgesellschaft zum Sterbefasten

Nach Professor Radbruch sei der freie Entschluss nicht mehr essen und trinken zu wllen, um das eigenen Sterben zu bescleunigen, zu respekteren. Es sei keine strafbare Handlung, die selbstbstimmte Entscheidung unerträgich leidender Palliativpatienten medizinisch zu begleiten. Vielmehr würde es den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, einen Menschen gegen seinen Willen zu ernähren.

Es dürfte sich anbieten – auch die Möglickeit des Sterbefasten – ausdrücklich in eine Patientenverfügung mit aufzunehmen.