Sterbefasten

Am 16. Januar 2020 geht es im Rahmen der Ringvorlesung „Auf Leben und Tod“ um das Thema „Sterbefasten-Selbstbestimmung bis zum Schluss?“ aus den Perspektiven der Medizin-Ethik, der Palliativmedizin und des Medizinrechts.

Veranstaltungsort: Universität Bonn, Hauptgebäude , Hörsaal I, von 18.00-19.30 Uhr.

Positionspapier der Fachgesellschaft zum Sterbefasten

Nach Professor Radbruch sei der freie Entschluss nicht mehr essen und trinken zu wllen, um das eigenen Sterben zu bescleunigen, zu respekteren. Es sei keine strafbare Handlung, die selbstbstimmte Entscheidung unerträgich leidender Palliativpatienten medizinisch zu begleiten. Vielmehr würde es den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, einen Menschen gegen seinen Willen zu ernähren.

Es dürfte sich anbieten – auch die Möglickeit des Sterbefasten – ausdrücklich in eine Patientenverfügung mit aufzunehmen.

kostenlose Telefonhotline Patientenschutz

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Die Deutschen Stiftung Patientenschutz bietet eine kostenlose

Telefon mit Paragraf verbunden
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Telefonhotline bei Frigen rund um die Pflege, Ärzte, Krankgenkassen,  und Patientenverfügungen.

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz versteht sich als Sprecherin schwerstkranker Menschen.
Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichte sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand.
Sie finanziere sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer.
Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände.
Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.
Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.

Beratungsbeispiele:
  • Eine Krankenkasse forderte nach der Kündigung den Elektrorollstuhl ihres gehbehinderten Mitglieds zurück, ohne dass ein Ersatz bereitstand.
  • Einer Schwerstpflegebedürftigen sollte das Merkzeichen für eine starke Gehbehinderung aberkannt werden.
  • Ein Patient mit Pflegestufe 2 wurde nach einem Wechsel von seiner neuen Pflegekasse in Pflegestufe 1 zurückgestuft.

Zuletzt standen Fragen zur Pflegereform und den neuen Pflegegraden im Mittelpunkt. Seit dem 1.1.2017 haben die Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen abgelöst. Aber auch die langen Wartezeiten auf Facharzttermine, mangelhafte Unterstützung von pflegenden Angehörigen oder Auseinandersetzungen mit Krankenhäusern, Krankenkassen, Pflegeheimen und Ärzten bleiben Dauerbrenner.

Patientenschutztelefon
  • Dortmund (0231 7380730)
  • Berlin (030 28444840)
  • München (089 2020810)
    Das Patientenschutztelefon ist für Ratsuchende kostenfrei.

Altenativ gibts die kostenpflichtige Vorsorgehotline von Dr. Wolfgang Buerstedde zum Erb- und Vorsorgerecht.