Ein Spendeorgan kann neues Leben geben.
Mancher kann sich den Eingriff in seinen „Leib“ nicht vorstellen.
Wer Hilfe bei der Entscheidung sucht, ist mit dem Buch von Sibylle Sterzik „Zweites Leben, Organe spenden – ja oder nein? Erfahrungen, Meinungen und Fakten“ (Wichern, Berlin 2013, S. 168, € 14,95) gut beraten.
Bundesweit finden anlässlich des Tages des Betreuungsrechts Vorträge zum Betreuungsrecht statt. Meist geht es dann um Vorsorgevollmachten und das Betreuungsverfahren.
Im Vorsorgefall kann der „Betroffene“ seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr allein erledigen. Wenn niemand von ihm bevollmächtigt wurde, muss der Staat handeln. Er setzt in einem umfangreichen Betreuungsverfahren einen Betreuer ein. Der Betreuer ist dem Betreuungsgericht (örtliches Amtsgericht) gegenüber rechenschaftspflichtig. Hiermit ist viel Bürokratie verbunden. Besser solte der „Betroffene“, solange er noch geschäftsfähig ist, jemanden, dem er vertraut – am besten aus seiner Familie – bevollmächtigen, für ihn tätig zu werden. Dafür erstellt er eine Vorsorgevollmacht. Das ist weniger bürokratisch für den Betroffenen.
Auf fast einer Seite widmet sich der General Anzeiger Bonn der Frage der Testamentsvollstreckung unter der Überschrift „Das Erbe friedlich abwickeln“.
Zu Recht wird dieser – oft vernachlässigte Aspekt – der Vorsorge- und Nachlassgestaltung in Erinnerung gerufen.
Interviewt wird dabei der von mir sehr geschätzte Bonner Kollege, Eberhard Rott. Er hat sich durch die Gründung der Arbeitsgemeinschaft für Testamentsvollstrecker (1997) für die Abwicklung von Nachlässen durch Testamentsvollstrecker eingesetzt.
Bei jeder Vorsorge- und Nachlaßgestaltung – unabhängig von der Art, Größe und Wert des Nachlasses -sollte überlegt werden, ob die Testamentsvollstreckung ein sinnvolles Instrument zur Abwicklung des Nachlasses darstellt.
Viele meinen, der eigene Nachlass sei nicht werthaltig und nichts Besonderes. Über besondere Regelungen müsse man nicht nachdenken. Aber bei der Abwicklung des Nachlasses stellt sich später oft etwas anderers heraus. Es wäre besser gewesen, sich ein paar Gedanken gemacht zu haben.
Wenn man sich für einen Testamentsvollstrecker entschieden hat, gehört die Regelung ins Testament.
In seinem Buch „Why helping others drives our success – GIVE and TAKE“ teilt Adam Grant Menschen in drei Gruppen ein: „Takers“, „Matchers“ und „Givers“.
„Takers“ versuchten so viel wie möglich für sich rauszuholen. „Matchers“ halten das Geben und Nehmen im Gleichgewicht, nach der Prämisse: „Ich gib Dir was, wenn Du mir auch was gibst“.
„Givers“ würden mehr und beständig geben und damit die Gesellschaft voranbringen.
Wenn es um den Hausrat geht – etwa zur Räumung der Nachlassimmobilie – vielleicht kann man die Sachen weiterreichen an diejenigen, die es noch nutzen können: www.freecycle.org/browse/DE/Germany