Vorträge der UKB – Patientenverfügung

Uni-Medizin für Sie!
Auch im Jahr 2026 spannende Einblicke in aktuelle Themen aus Medizin und
Forschung am Universitätsklinikum Bonn (UKB) auf dem VenusbergCampus.
Die Themenreihe 2026 deckt ein breites Spektrum ab:
Arthrose, Prostatavergrößerung oder Herz-KreislaufErkrankungen auf, stellen aber auch aktuelle Therapiefortschritte bei Alzheimer und in der Strahlentherapie vor.

Juli – 02.07.2026 – Hörsaal BMZ I
Von Patientenverfügung bis Organspende – Das Lebensende planen für sich selbst und andere Prof. Lukas Radbruch, Direktor Klinik für Palliativmedizin, UKB Prof. Martin Söhle, Geschäftsführender Oberarzt Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin, UKB

Programm-Flyer als PDF

Erbrecht im Gespräch: Vorsorgevollmachten – mit Dieter Trimborn von Landenberg

Vorsorgevollmachten können ein gutes Mittel zur Selbstbestimmung sein. Leider können und werden sie auch missbraucht. Was in diesen Fällen möglich ist, erörtert Rechtsanwalt und Fachautor Dieter Trimborn von Landenberg.

Zum Podcast.

Steuerfreie Veräußerung von Nachlassvermögen – § 23 EinkStG

Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, BFH-Urteil vom 26.9.2023, Az. IX R 13/22).

Ein Steuerpflichtiger war Mitglied einer aus drei Erben bestehenden Erbengemeinschaft. Zum Nachlss gehörte auch eine Immobilie.
Der Steuerpflichtige kaufte die Anteile der beiden Miterben an der Erbengemeinschaft und veräußerte danach die Immobilie.

Das Finanzamt besteuerte diesen Verkauf gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes als privates Veräußerungsgeschäft (Spekulationsgeschäft), da zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie weniger als zehn Jahre lagen.

Der BFH entschied: Voraussetzung für die Besteuerung sei, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch angeschafft worden sei („Nämlichkeit“). Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Immobilie nicht der Fall

Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert und ist der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten.

Der Leitzsatz:

Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (Änderung der Rechtsprechung sowie entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Rz 43).

Ort der Bestattung – Generalvollmacht

Das Landgericht Frankenthal entschied am 26. Mai 2023 (Az. 8 O 282/22) folgenden Streitigkeiten zwischen zwei Brü­dern: Sie strit­ten dar­über, wo die Urnen ihrer El­tern mit rumänischen Wurzeln bei­ge­setzt wer­den soll­ten, in Deutsch­land oder Ru­mä­ni­en. Das Gericht hat zu­guns­ten des Bru­ders mit der Ge­ne­ral­voll­macht ent­schie­den. Diese gebe im Zwei­fel ein al­lei­ni­ges Recht zur To­ten­für­sor­ge.

Die Eltern hatten einem Sohn eine notarielle Generalvollmacht erteilt. Diese enthielt unter anderem den Auftrag an den Sohn, die Bestattung zu regeln.

Nach dem Tod der Eltern ließ dieser die beiden Urnen in einem Gräberfeld in Rumänien beisetzen. Damit war der andere Sohn nicht einverstanden und beantragte eine Umbettung der Urnen nach Deutschland.

Das Landgericht sah keinen Anspruch des nicht bevollmächtigten Bruders, auf die letzte Ruhestätte seiner Eltern Einfluss zu nehmen. Durch die Generalvollmacht sei dieses Recht ausschließlich nur einem der beiden Brüder übertragen worden. Die Vollmacht ermögliche dem beauftragten Sohn auch zu bestimmen, wo das Grab liegen und wie es aussehen solle.

Um Streit in der Familie zu vermeiden, bietet sich die Frage der Bestattung in einer Bestattungsverfügung zu regeln. Dort kann ein „Totenfürsorgeberechtigter“ bestimmt werden, der Art und Weise der Bestattung – nach den Vorgeban – des zu Bestattenden regelt.

Vorsorgebrief 2/2022 von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde

Themen im Überblick

  1. Notvertretungsrecht für Ehegatten
  2. Rechtsschutzversicherung: Erstberatung und Vorsorge
  3. Trans- und postmortale Vollmacht
  4. Erwachsenenadoption im Erbrecht
  5. Praxisfall: Rechtzeitige Vorsorge- und Nachlassgestaltung
  6. Pflichtteil und Grunderwerbssteuer
  7. Testamentsvollstreckerzeugnis – Befreiung von Selbstkontrahierungsverbot
  8. Reue – ein Gefühl mit Leidensdruck: Der Blick zurück lässt nach vorn blicken.

Vorsorgebrief 2/2022

Vorsorgebrief 1/2022

Themen im Überblick

  1. Testamentseröffnung von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen
  2. Verträge über den Pflichtteilsanspruch: Erlass und Abtretung
  3. Testamentsvollstreckung – Zeugnis – Annahmeerklärung
  4. Erbschaftssteuer – Kosten der Nachlassregulierung
  5. Neue Grundsteuer – Bewertung von Immobilien
  6. Schizophrenie – Symptome erkennen – Hilfe für Betroffene
  7. Das Gefühl „Trauer“ – Dr. Leon Windscheid

Vorsorgebrief als PDF-Datei

Bonner Professor zur Demenz

Professor Michael Heneka erforscht Nervenerkrankungen und arbeitet als Neurologe am Universtitätsklinikum sowie am Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen und wurde anlässlich des Tages der Offenen Tür der Uniklinik vom Generalanzeiger Bonn interviewt (Bericht am 22. / 23. September 2018).

Keine Heilung von Alzheimer – aber Beeinflussung der Symptome

Prof. Heneka  stellt klar: Bei der Alzheimer-Therapie geht es um die Beeinflussung der Symptome, eine Heilung gebe es derzeit nicht.
Für die Behandlung gebe es zwei Sorte von Medikamenten: Acetylocholin-esterase-Hemmer und der Wirkstoff Memantin. Die Gedächtnisleistungen werde mit diesen Medikamenten langfristig nicht verbessert.

Die Medikamente könnten dazu beitragen, dass die Patienten noch mehrere Jahre selbständig zurechtkommen. Die Medikamente wirken sich positiv au fdie Fähigkeit aus, den Alltag zu bewältigen. So bleibt der Patient in der Lage, seinen Tag zu strukturieren und zu plane, für die eigene Hygiene und das Essen zu sorgen. So kann der Aufenthalt im Pflegeheim hinausgeschoben werden.

Risikofaktoren der Alzheimer Erkrankung

Risikofaktoren die man beeinflussen kann: Rauchen, ungesunde Ernährungen, übermäßiger Alkoholkonsum, wenig Bewegung, Fettleibigkeit.

Fettleibigkeit scheint besonderes für Männer im mittleren Alter zu gelten. Männer um die 45 Jahre, die viel Bauchfett haben, hätten laut einer Studie ein vierfach erhöhtes Risiko, an Alzheimer zu erkranken.

Ernährungsempfehlungen: Wildgemüse, Früchte, Hülsenfrüchte, Brot und Gerstenzwieback, wenig Proteine, reichlich Olivenöl.Auch ein milder Genuss von Ethanol, also Rotwein, und Fisch würden als gesundheitsfördernd gelten.

Wann zum Arzt?

Wo ist meine Haselnuss?

Bei Gedächtnisbeeinträchtigungen sollte man so früh wie möglich einen Arzt aufsuchen, regt Professor Michael Heneka an: „Es komme leider vor, dass Betroffene erst im Zustand der fortgeschrittenen Demenz von ihren Angehörigen in die Klinik gebracht werden. Dann bleiben nur wenige Möglichkeiten, Symptome und Verlauf der Erkrankung zu beeinflussen.“

Demenzforschung – Keine Heilung aber Verzögerung

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat den Stand der Demenzforschung kurz zusammengefasst und gibt weitere Quellen an.

Pudel als Vorbild für Vorsorge für den Vorsorgeordner

Eine Heilung sei noch nicht möglich – aber ein Verzögerung der Erkrankung, die mit vier zugelassenen Medikamenten erreicht werden kann.

Da Demenzerkrankungen bereits sehr früh beginnen können, sind Vorsorgeuntersuchungen wichtig.

Ein ausgeprägte Demenz kann die Geschäftsunfähigkeit herbeiführen. Daher sollte man entsprechend mit Testament und Vorsorgevollmacht vorsorgen.

kostenlose Telefonhotline Patientenschutz

kostenlose Telefonhotline Patientenschutz

Die Deutschen Stiftung Patientenschutz bietet eine kostenlose

Telefon mit Paragraf verbunden
kostenlose Telefonhotline

Telefonhotline bei Frigen rund um die Pflege, Ärzte, Krankgenkassen,  und Patientenverfügungen.

Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz versteht sich als Sprecherin schwerstkranker Menschen.
Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichte sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand.
Sie finanziere sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer.
Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände.
Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an.
Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.

Beratungsbeispiele:
  • Eine Krankenkasse forderte nach der Kündigung den Elektrorollstuhl ihres gehbehinderten Mitglieds zurück, ohne dass ein Ersatz bereitstand.
  • Einer Schwerstpflegebedürftigen sollte das Merkzeichen für eine starke Gehbehinderung aberkannt werden.
  • Ein Patient mit Pflegestufe 2 wurde nach einem Wechsel von seiner neuen Pflegekasse in Pflegestufe 1 zurückgestuft.

Zuletzt standen Fragen zur Pflegereform und den neuen Pflegegraden im Mittelpunkt. Seit dem 1.1.2017 haben die Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen abgelöst. Aber auch die langen Wartezeiten auf Facharzttermine, mangelhafte Unterstützung von pflegenden Angehörigen oder Auseinandersetzungen mit Krankenhäusern, Krankenkassen, Pflegeheimen und Ärzten bleiben Dauerbrenner.

Patientenschutztelefon
  • Dortmund (0231 7380730)
  • Berlin (030 28444840)
  • München (089 2020810)
    Das Patientenschutztelefon ist für Ratsuchende kostenfrei.

Altenativ gibts die kostenpflichtige Vorsorgehotline von Dr. Wolfgang Buerstedde zum Erb- und Vorsorgerecht.

Prozesskosten bei der Erbschaftsteuer absetzen

Können Prozesskosten bei der Erbschaftsteuer abgesetzt werden?

Hierzu Finanzgericht Düsseldorf,  FG Düsseldorf 25.1.2017, 4 K 509/16 Erb:

Fall vor dem Finanzgericht

Der Kläger ist der Sohn der 2012 verstorbenen Erblasserin.
Er verklagte 2013 seinen Bruder, Rechenschaft über die Abhebungen und Überweisungen vom Konto der Erblasserin sowie über die Betriebskosten von Mietwohngrundstücke abzulegen und sich daraus ergebende Beträge zugunsten der Erbengemeinschaft an diese zu zahlen.
Das Finanzamt setzte erstmals gegen den Kläger im Januar 2014 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zunächst 163.039 Euro Erbschaftsteuer fest.
Das Landgericht verurteilte den Bruder in 2014, gegenüber der Erbengemeinschaft Rechenschaft abzulegen. Das Berufungsgericht hob jedoch das Urteil im am 18.12.2014 rechtskräftig auf.
Das Finanzamt wollte die beim LG und OLG entstandenen Kosten von insgesamt rund 15.000 € als Nachlassverbindlichkeiten nicht anerkennen.

Prozesskosten können  Erbschaftsteuer mindern:

Das Finanzamt muss die dem Kläger in den Rechtsstreiten beim Landgericht und Oberlandesgericht entstandenen Prozesskosten bei der Erbschaftssteuer erwerbsmindernd berücksichtigen.

unmittelbarer Zusammenhang

Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG setzt ein Abzug von Erwerbskosten als Nachlassverbindlichkeiten einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs voraus. Ein solcher liege vor, wenn sie im Sinne einer synallagmatischen Verknüpfung dafür aufgewendet wurden, dass der Erwerber seine Rechtsstellung erlangt.
In zeitlicher Hinsicht können die Kosten auch nach dem Erbfall entstanden sein. Erforderlich ist dann allerdings ein enger zeitlicher Zusammenhang mit der Erlangung oder Sicherung der Erbenstellung.

Hier sei ein enger zeitlicher Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs des Klägers von Todes gegeben. Zwar habe der Kläger erst im Dezember 2013 seine Klage beim Landgericht eingereicht. Dem waren allerdings mehrere außergerichtliche Aufforderungen an den Bruder vorausgegangen. Außerdem habe der Kläger vorgetragen, er habe die Klage gegen seinen Bruder erst erheben können, nachdem der Testamentsvollstrecker sein Amt niedergelegt habe.

Der Kläger habe die  Prozesskosten auch in einer synallagmatischen Verknüpfung dafür aufgewendet, dass er seine Rechtsstellung als Erwerber erlangt. Er hatte einen Auskunfts- und Herausgabeanspruch nach den §§ 667, 1922, 2039 S. 1 BGB geltend gemacht, der in den Nachlass gefallen wäre, wenn er rechtskräftig festgestellt worden wäre.

Erfolgreicher Rechtsstreit nicht erforderlich

Für eine Abzugsfähigkeit von Prozesskosten sei es nicht erforderlich, dass diese in einem für diesen zumindest teilweise erfolgreichen Rechtsstreit entstanden sind. Vielmehr müssen die Prozesskosten nur im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstanden sein. Anders als das Finanzamt meinte, müssen die Prozesskosten nicht notwendig unmittelbar mit den der Besteuerung unterworfenen Vermögensgegenständen zusammengehangen.

Aufgrund der abweichenden Auffassungen des FG Nürnberg (18.3.1999, Az.: IV 184/98) und des FG Baden-Württemberg (Urt. v. 25.3.2015, Az.: 11 K 448/11) ist nunmehr das Revisionsverfahren anhängig:  BGH Az.: II R 29/16). Wie wird nun der Bundesgerichtshof entscheiden?
Es bleibt spannend.

Weitere Hinweise zur Erbschaftsteuer