Notrufknopf – Kosten von der Einkommensteuer absetzbar

Notrufknopf – haushaltsnahe Dienstleistung
Vorsorge - Notrufdienst - Einkommensteuer
Notrufdienst – steuerliche absetzbar

Viele ältere Senioren nutzen ein Notrufknopf und dameit verbunden Notrufdienst. Meist tragen sie den roten Knopf am Handgelenk wie eine Uhr. Bei einem Unfall oder Sturz kann er für schnelle Hilfe sorgen.

Die Kosten dieser Hilfeleistung kann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Einkommensteuer abgesetzt werden. In dem vom Bundesfinanzhof (Az. VI R 18/14) entschiedenen Fall betrugen die Kosten 1357 Euro. Die Kosten sind dabei absetzbar, unabhängig davon, ob die Notrufzentrale sich im Haushalt oder außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen befindet.

Tipp: Die Steuererklärung der Senioren sollte überprüft werden, ob die Kosten für den Notruf geltend gemacht wurden. Achten Sie dabei, auch die sonst nötigen Voraussetzung für die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen.

Können Sie bereits die Steuererklärung für einen anderen fertigen: Sind sie bereits hierzu bevollmcähtigt: Vorsorgevollmacht

Organe spenden – ja oder nein?

Organe spenden – ja oder nein?

Ein Spendeorgan kann neues Leben geben.
Mancher kann sich den Eingriff in seinen „Leib“ nicht vorstellen.

Wer Hilfe bei der Entscheidung sucht, ist mit dem Buch von Sibylle Sterzik „Zweites Leben, Organe spenden – ja oder nein? Erfahrungen, Meinungen und Fakten“ (Wichern, Berlin 2013, S. 168, € 14,95) gut beraten.

Weitere Inof zur Organspende.

Tag des Betreuungsrechts

Tag des Betreuungsrechts
Betreuung - Betreuungsverfügung
Handeln, bevor das Unwetter kommt! Messdorfer Feld bei Bonn Juni 2016

Bundesweit finden anlässlich des Tages des Betreuungsrechts Vorträge zum Betreuungsrecht statt. Meist geht es dann um Vorsorgevollmachten und das Betreuungsverfahren.

Ein Überblick über die  landesweiten Veranstaltungen finden Sie unter der Seite des Vereins Recht-Verständlich e.V.

Im Vorsorgefall kann der „Betroffene“ seine rechtlichen Angelegenheiten  nicht mehr allein erledigen. Wenn niemand  von ihm bevollmächtigt wurde, muss der Staat handeln. Er setzt in einem umfangreichen Betreuungsverfahren einen Betreuer ein. Der Betreuer ist dem Betreuungsgericht (örtliches Amtsgericht) gegenüber rechenschaftspflichtig. Hiermit ist viel Bürokratie verbunden. Besser solte der „Betroffene“, solange er noch geschäftsfähig ist,   jemanden, dem er vertraut   –  am besten aus seiner Familie  – bevollmächtigen, für ihn tätig zu werden. Dafür erstellt er eine Vorsorgevollmacht. Das ist weniger bürokratisch für den Betroffenen.