den Abschied plan

Wer die Planung seiner Beerdigung nicht seinen Angehörigen überlassen möchte, kann seine Wünsche in einer Bestattungsverfügung regeln. Von der Frage der Bestattung (z.B. Erd-, See, Urnenbestattung oder auf in einem Friedwald) bis den den einzuladenden Personen und Grabpflege kann vieles angeordnet werden.
Bestimmt man einen Totenfürsorgeberechtigten, so ist dieser für die Umsetzung verantwortlich. Dieser würde sich dann an den Bestatter werden und alles Nötige regeln.
Viel Streit kann vermieden werden, wenn man diese mit den Angehörigen zuvor abstimmt.

Vorsorgevertrag mit Bestatter

Aber man kann auch direkt – bereits zu Lebzeiten – mit dem Bestatter in einem Vorsorgevertrag vieles regeln. Der mögliche Nachteil: Die Bestattungskosten werden erhoben. Viele Bestatter lassen dann das Geld bei eine Treuhandgesellschaft (z.B. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG) verwalten. Der Vorteil, das Geld ist auch bei Insolvenz des Bestatters geschützt.
Die Stiftung Warentest nimmt die Vorsorgeverträge regelmäßig kritisch unter die Lupe und kam 2018 zum Ergebnis: sicher aber unflexible. Im Fall einer Kündigung verlangt der Bestatter eine Pauschale. Diese kann bis zu 20 % der Auftragssumme ausmachen. Das ist ein ganze Menge.

Sterbegeldversicherungen

Die Finanzierung der Bestattung kann auch über eine Sterbegeldversicherung abgesichert werden, etwa wenn das Geld derzeit nicht direkt zur Verfügung steht. Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um einen geldzehrenden Kapitallebensversicherung. Daher wird sich der Abschluss meist nicht empfehlen. Bei langer Laufzeit zahlt man häufig mehr ein, als am Ende ausgezahlt wird.
Meist kann die Beerdigung auch einfach aus dem Nachlass finanziert werden.

Sollte dies nicht möglich sein, können Angehörige die übernommenen Bestattungskosten auch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, soweit es sich um angemessene Kosten (bei etwa 7.500 Euro) handelt.

Bestattungskosten und Sozialamt

Einen Vorteil bieten Treuhandverträge und Sterbegeldversicherung: Das Sozialamt greift hierauf (grundsätzlich) nicht zu. Das gilt auch, wenn jemand zum Pflegefall wird und nur noch sein Schonvermögen (derzeit 5.000 Euro) hat. Wichtig ist dabei die Zweckbindung des Betrages für die Übernahme der Bestattungskosten.
Kürzlich hat das Verwaltungsgericht Münster (Az. 6 K 4230/17) einen Betrag von 10.500 Euro in einem Bestattungsvorsorgevertrag für eine Erdbestattung für „unantastbar“ erklärt: Die Auflösung würde für den Vorsorgenden ein unzumutbare Härte darstellen.

Bestattungskosten in Bonn

Die Bestattung in einer Urnengemeinschaft kosten in Bonn rund 1800 Euro, inklusive dem Öffnen und Schließen des Grabes sowie einer Dauergrabpflege für die nächsten 15 Jahre (Bestatter Kentrup, GA 16. Juli 2019).
Die Kosten für eine Einzelgrab im Format von 1,2 x 2,8 Meter von etwa 5.000 bis 7.500 Euro für ebenfalls 15 Jahre. Allerdings ohne Sarg, Urne und Bestatterkosten.

Bonner Friehofsgärtner-Genossenschaft

Die Bonner Friedhosfgärtner-Genossenschaft mit 14 Gärtnereibetrieben bietet Hinterbliebenen eine Dauergrabpflege an. Auch hier werden Treuhandverträge über die Pflegekosten für lange Laufzeiten abgeschlossenen und die Arbeiten der beauftragen Gärtnereien kontrolliert.
https://www.friedhofsgaertner-bonn.de/

Vorsorgebrief 1/2019 vom Fachanwalt für Erbrecht Dr. Wolfgang Buerstedde

Themen im Überblick:

  1. Entschädigung für die Nutzung der Nachlassimmobilie
  2. Regelungsbedarf bei bedürftigen Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten
  3. Berechnung des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs
  4. Verteilung des Nachlasses durch Los
  5. Vollmacht des Erblassers nach dem Todesfall
  6. Voreintragung bei Absicherung
  7. Geschlossene Fonds – gefährliche Erblasten
  8. Aussetzung der Vollziehung im Einspruchsverfahren

Hinweis:    www.VorsorgeOrdnung.de lebt auch von Ihnen.

Für Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, auch bei Facebook oder google+.      Tel. 02222-931180 telefonische Beratung für 3 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz unter: Tel. 0900 10 40 80 1
Dr. Wolfgang Buerstedde, Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16 – 53332 Bornheim

vorsorgebrief-01-2019 als PDF-Datei

Uni-Medizin – Vorträge

Einmal im Monat bietet um 18:00 Uhr gibts im Universitätsklinikum Bonn (Biomedizinisches Zentrum 13) auf dem Venusberg Vorträge zu medizinischen Themen.
Hier eine Auswahl, die sich für Senioren bzw. deren Angehörige anbieten:

Augenerkrankungen erkennen und behandeln – 11. April 2019

Parkinson – Fortschritte bei Diagnostik und Therapie – 13. Juni 2019

Prävention, Diagnostik und Therapie der Demenz – 17. Oktober 2019

Urlaubstage vererbbar

Stirbt eine Arbeitnehmer endet der Arbeitsvertrag. Was ist mit den nicht vom Arbeitnehmer genutzten Urlaubstagen? Erhalten die Erben den Abgeltungsanspruch? Urlaub sei höchstpersönlicher Natur, daher gewährte die deutsche Rechtsprechung den Erben bisher keinen Abgeltungsanspruch.

Bereit 2014 hat aber der Europäische Gerichtshof entschieden: der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht nicht unter.

Urlaub in Geld – vererbbar

Das Bundesarbeitsgericht hat sich nun der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 12.6.2014, Az. C-118/13) angeschlossen. Das Verfahren
9 AZR 196/16 vor dem Bundesarbeitsgericht wurde nun in einem entsprechenden Vergleich erledigt. Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2015 – 11 Sa 537/15

Die Erben können sich daher an den Arbeitgeber wegen der Abgeltung des Urlaubsanspruchs wenden.

Demenz – oder normale Vergesslichkeit?

Wenn uns das Gedächtnis in Stich lässt, was tun?

Ralf Ihl, Neurologe, Chefarzt der Klinik für Gerontopsychiatrie am Krankenhaus Maria-Hilf in Krefeld gibt in Hinweise in seiner Antwort in Gehirn & Geist (05/2018 – S. 77)

Zunächst: gelegentliche Vergesslichkeit ist normal und unbedenklich

Das sicherste Anzeichen einer Demenz ist eine Verschlechterung der Merkfähigkeit. Wenn dies auffällig ist, lohnte es sich, eine Gedächtnissprechstunde aufzusuchen.

Gedächtnisprüfungen wie der Mini-Mental-Satus-Test haben im Frühstadium einer Demenz nur begrenzte Aussagekraft.
Der Test zur Früherkennung von Demenzen mit Depressionsabgrenzung (TFDD) differenziert gut zwischen gesund und krank und findet zudem noch Hinweise, ob eine Depression vorliegt. Der Patient soll in diesem Test eine Uhr zeichnen, sich eine Reihe von Wörtern sowie eine Anweisung merken, unterschiedliche Tiere sowie die Jahreszeiten aufzählen und der aktuellen Jahreszeit die zugehörigen Monate zuordnen.

In einer Gedächtnissprechstunde werden Patienten auch körperlich untersucht (Bluttest, Messung von Herz- und Hirnströme, ggf. eine MRT des Gehirns sowie Nervenwasseruntersuchung). So können Ursachen von Gedächtnisausfällen ermittelt werden wie der Verlust von Nervenzellen, Vitaminmangel oder Schilddrüsenerkrankungen.
Viele dieser Ursachen können gut behandelt werden, und meist ist es günstiger, wenn sie frühzeitig erkannt werden.

Demenz werde am häufigsten mit einer Depression verwechselt. Hier gelt die Faustregel: Menschen mit Demenz unterschätzen ihre Defizite, Depressive überschätzen sie ehr.

Einmal erkannt, könnten Depressionen durchaus erfolgreich behandelt werden.
Bei einer Demenz könne der Arzt eine Behandlung einleiten, die die Symptome einer Demenz dämmen.
Es lebe sich zumiest besser mit der Gewissheit, alles für die Gesundheit getan zu haben.

Liste von Gedächtnissprechstunden in Deutschland:

www.deutsche-alzheimer.de

 

Bonner Professor zur Demenz

Professor Michael Heneka erforscht Nervenerkrankungen und arbeitet als Neurologe am Universtitätsklinikum sowie am Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen und wurde anlässlich des Tages der Offenen Tür der Uniklinik vom Generalanzeiger Bonn interviewt (Bericht am 22. / 23. September 2018).

Keine Heilung von Alzheimer – aber Beeinflussung der Symptome

Prof. Heneka  stellt klar: Bei der Alzheimer-Therapie geht es um die Beeinflussung der Symptome, eine Heilung gebe es derzeit nicht.
Für die Behandlung gebe es zwei Sorte von Medikamenten: Acetylocholin-esterase-Hemmer und der Wirkstoff Memantin. Die Gedächtnisleistungen werde mit diesen Medikamenten langfristig nicht verbessert.

Die Medikamente könnten dazu beitragen, dass die Patienten noch mehrere Jahre selbständig zurechtkommen. Die Medikamente wirken sich positiv au fdie Fähigkeit aus, den Alltag zu bewältigen. So bleibt der Patient in der Lage, seinen Tag zu strukturieren und zu plane, für die eigene Hygiene und das Essen zu sorgen. So kann der Aufenthalt im Pflegeheim hinausgeschoben werden.

Risikofaktoren der Alzheimer Erkrankung

Risikofaktoren die man beeinflussen kann: Rauchen, ungesunde Ernährungen, übermäßiger Alkoholkonsum, wenig Bewegung, Fettleibigkeit.

Fettleibigkeit scheint besonderes für Männer im mittleren Alter zu gelten. Männer um die 45 Jahre, die viel Bauchfett haben, hätten laut einer Studie ein vierfach erhöhtes Risiko, an Alzheimer zu erkranken.

Ernährungsempfehlungen: Wildgemüse, Früchte, Hülsenfrüchte, Brot und Gerstenzwieback, wenig Proteine, reichlich Olivenöl.Auch ein milder Genuss von Ethanol, also Rotwein, und Fisch würden als gesundheitsfördernd gelten.

Wann zum Arzt?

Wo ist meine Haselnuss?

Bei Gedächtnisbeeinträchtigungen sollte man so früh wie möglich einen Arzt aufsuchen, regt Professor Michael Heneka an: „Es komme leider vor, dass Betroffene erst im Zustand der fortgeschrittenen Demenz von ihren Angehörigen in die Klinik gebracht werden. Dann bleiben nur wenige Möglichkeiten, Symptome und Verlauf der Erkrankung zu beeinflussen.“

Gutes besser tun – wie spenden?

Nicht selten  werde ich gerade von kinderlosen Erblassern  gefragt, welche gemeinnützige Organisation testamentarisch begünstigt werden soll.

Hilfreich kann der in Mode gekommene „effektive“ Altruismus sein.

William MaxAskill, ein britischer Philosoph aus Oxford, hat sich damit in seinem Wert auseinandergesetzt: Gutes besser tun: Wie wir mit effektivem Altruismus die Welt verändern können.

Auch im Internet informiert eine Stiftung für Effektiven Altruismus.

Vorbildliche Projekte

Die Organisation Givewell evaluiert gemeinnützige Projekte und  stellt jährlich einer Liste für gut befundenen Initiativen zusammen.

DZI-Spenden Siegel

Das DZI Spenden-Siegel ist das Gütesiegel für seriöse Spendenorganisationen. Es belegt, dass eine Organisation mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht.
Das Siegel wird von der Stiftung „Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen“ vergeben.
Die Trägerschaft des DZI: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Senat von Berlin, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.

Jährlich wird eine Liste der Siegel-Träger veröffentlicht. Auf der Webseite findet sich auch eine Datenbank der geprüften Organisationen.

Vorsorgebrief 1/2018

Vorsorgebrief 1/2018 vom Fachanwalt für Erbrecht Dr. Wolfgang Buerstedde

Themen im Überblick:

  1. Entschädigung für die Nutzung der Nachlassimmobilie
  2. Regelungsbedarf bei bedürftigen Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten
  3. Berechnung des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs
  4. Verteilung des Nachlasses durch Los
  5. Vollmacht des Erblassers nach dem Todesfall
  6. Voreintragung bei Absicherung
  7. Geschlossene Fonds – gefährliche Erblasten
  8. Aussetzung der Vollziehung im Einspruchsverfahren

Hinweis:    www.VorsorgeOrdnung.de lebt auch von Ihnen.

Für Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, auch bei Facebook oder google+.      Tel. 02222-931180 
telefonische Beratung für 3 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz unter: Tel. 0900 10 40 80 1
Dr. Wolfgang Buerstedde, Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16 – 53332 Bornheim

vorsorgebrief-01-2018 als PDF-Datei

Versicherung bei Vorsorge

Versicherungen bei Vorsorge

Vorsorge ist Fürsorge: Daher spielen Versicherungen eine Rolle.
Zum einen bei Sicherung der eigenen Vorsorge (Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit,  auch Haftpflicht) – aber auch zur Versorgung der eigenen Familie – Risiko- bzw. Kapitallebensversicherungen.

Quarks & Co – Versicherungen– hat sich mit der Frage zu Versicherungen beschäftigt:
Welche Versicherungen werden für wen empfohlen: Allgemeiner Hinweis unter: http://www1.wdr.de/fernsehen/quarks/welche-versicherungen-sind-wirklich-wichtig-100.html

Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Vorsorge für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Gerade bei „Schreibtischtätern stellt sich die Frage, ob und inwieweit tatsächlich eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, da schon viel schief gehen muss, dass man zum Versicherungsfall wird.
Von einer Berufsunfähigkeit wird gesprochen, wenn der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Viel weitergehend ist die Erwerbsunfähigkeit. Dann kann man gar nicht mehr arbeiten. Das kommt dementsprechend selten vor.
Berufsunfähigkeit ist fast immer eine Folge von Erkrankungen, so dass eine Unfallversicherung hier nicht hilfreich ist.
Ob, ab wann und zu welchem Grad eine Berufsunfähigkeit vorliegt, ist zudem häufig Gegenstand von Streit mit der entsprechenden Versicherung.
Zu den steuerlichen Fragen hat  jüngst Volker Looman, munter wie immer, in der FAZ geschrieben (5. September 2017).

Nettoversicherungen

Beim Abschluss der Versicherung über einen Makler ist immer daran zu denken, dass der Makler hiervon profitiert – und zwar nicht nur mit einer einmaligen Prämie für den Abschluss, sondern jedes weitere Jahr – quasi als Honorar für seine damaligen Verkaufserfolg.

Bei gonetto.de kann man für viele Versicherungen die Bestandsprovisionen ermitteln.
Zu erwägen ist daher, gegen einen monatlichen Betrag (1 Euro) gonetto zum Makler zu machen und  Versicherungsgebühren zu sparen.Gerade bei Unfall- oder Wohngebäudeversicherungen kann das viel ausmachen.

Altersvorsorgeverträge

Im Bereich von Versicherungsverträgen, welche die Altersvorsorge betreffen, kann sich ein Besuch der Webseite: www.vorsorgekampagne.de sinnvoll sein (vgl. auch FAZ „Jeder Versicherte kann Geld sparen, Daniel Mohr, 2.09.2017).

Natürlich sollten Sie solche langfristigen Verträge auch im Vorsorgeordner sammeln